Sie liegt etwa 15 Kilometer nordöstlich von Frankfurt am Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61184
Vorwahlen
06039, 06034
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dögelmhle, Dögelmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
2. Bürgeramt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
3. Ordnungsamt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
Gemeinde Karben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Karben plantSeveral neue Bebauungsprojekte:
- Das Baugebiet **Brunnenquartier** in der Innenstadt, das auf einer etwa acht Hektar großen Fläche entstehen soll, um den Lückenschluss zwischen den Wohngebieten Am Taunusbrunnen und Neue Mitte zu schaffen. Es wird bezahlbarer Wohnraum, eine Kindertagesstätte und umfangreiche Grünflächen umfassen.
- Der Bebauungsplan **Nr. 231 "Kindergarten, Grundschule und Wohnen Am Hang"** ist derzeit in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
- Der Bebauungsplan **Nr. 249 "Bikepark Okarben"** ist ebenfalls in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.