Karlsfeld ist eine Gemeinde am nordwestlichen Stadtrand von München und die zweitgrößte Ansiedlung im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85757
Vorwahl
08131
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
2. Landratsamt Dachau, Ludwigstraße 1, 85221 Dachau
3. Bürgeramt Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
Gemeinde Karlsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat in Karlsfeld hat viele Korrekturwünsche zum Bebauungsplan des sogenannten Anna-Quartiers auf dem ehemaligen Ludl-Gelände, insbesondere bezüglich des Hochwasserschutzes, und vertagte die Entscheidung auf die November-Sitzung.
- Ein Architekt stellte Pläne für ein 60.000 Quadratmeter großes Gewerbegebiet im Grünzug zwischen Karlsfeld und Dachau vor, das nachhaltig und ökologisch angelegt werden soll, nachdem es 2011 durch einen Bürgerentscheid gestoppt wurde.
- Die Gemeinde und der Investor streiten um den Bebauungsplan des Anna-Quartiers, das ein Mix aus Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung sowie ein Hotel-Hochhaus umfassen soll, aber Kritik an fehlenden Spielplätzen und anderen Aspekten erfährt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.