Karlskron ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
5004 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85123
Vorwahlen
08450, 08453, 08454
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bofzheim, Fruchtheim, Grillheim, Josephenburg, Karlsruh, Bofzheim, Fruchtheim, Grillheim, Josephenburg, Karlsruh
Adressen:
1. Gemeinde Karlskron, Hauptstraße 1, 85123 Karlskron
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Ludwigstraße 1, 86633 Neuburg an der Donau
3. Einwohnermeldeamt Karlskron, Hauptstraße 1, 85123 Karlskron
Gemeinde Karlskron – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.