Karsbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
1714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97783
Vorwahl
09358
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karsbach
Hauptstraße 1
97794 Karsbach
2. Finanzamt Karlstadt
Am Stadtgraben 2
97753 Karlstadt
3. Landratsamt Main-Spessart
Am Scherenberg 2
97753 Karlstadt
Gemeinde Karsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.