Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Karsdorf

Karsdorf (bis 1936/37 Carsdorf) ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
1394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06638
Vorwahl
034461
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karsdorf
Hauptstraße 1
06193 Karsdorf

2. Ordnungsamt Karsdorf
Hauptstraße 5
06193 Karsdorf

3. Bürgerbüro Karsdorf
Dorfstraße 10
06193 Karsdorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Einfacher Bebauungsplan nach § 13 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ sind in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Spiegelwiesen, 1. Änderung“ und „Verlängerte Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Altengerechtes Wohnen an der Schönbornstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Bebauungsplan „Untere Allmend - Nachverdichtung Breithauptstraße/Sophienstraße, 1. Änderung“ ist in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Kohlfahrtswiesen West“ mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.