Karsdorf (bis 1936/37 Carsdorf) ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
1394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06638
Vorwahl
034461
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karsdorf
Hauptstraße 1
06193 Karsdorf
2. Ordnungsamt Karsdorf
Hauptstraße 5
06193 Karsdorf
3. Bürgerbüro Karsdorf
Dorfstraße 10
06193 Karsdorf
Gemeinde Karsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Einfacher Bebauungsplan nach § 13 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ sind in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Spiegelwiesen, 1. Änderung“ und „Verlängerte Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Altengerechtes Wohnen an der Schönbornstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Bebauungsplan „Untere Allmend - Nachverdichtung Breithauptstraße/Sophienstraße, 1. Änderung“ ist in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Kohlfahrtswiesen West“ mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.