Kasendorf ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95359
Vorwahlen
09228, 09229, 09220
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Azendorf, Dörnhof, Heubsch, KrummeFohre, Lichtentanne, Lopp, Neudorf, Papiermhle, Peesten, Pöhl, Reuth, RotherHgel, Welschenkahl, Wstendorf, Zultenberg, Azendorf, Dörnhof, Heubsch, KrummeFohre, Lichtentanne, Lopp, Neudorf, Papiermühle, Peesten, Pöhl, Reuth, RotherHügel, Welschenkahl, Wüstendorf, Zultenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kasendorf
Hauptstraße 1
95359 Kasendorf
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 21
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 9
95326 Kulmbach
Gemeinde Kasendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.