Kasseburg ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22929
Vorwahl
04154
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Kasseburg
Adressen:
1. Gemeinde Kasseburg
Hauptstraße 1
23813 Kasseburg
2. Amtsverwaltung Kasseburg
Am Markt 2
23813 Kasseburg
3. Landkreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 1
21493 Schwarzenbek
Gemeinde Kasseburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kasseburg beziehen sich auf die verfügbaren rechtskräftigen Bebauungspläne, die auf der Website der Gemeinde Kasseburg eingesehen werden können. Ein spezifischer Bebauungsplan, wie der Bebauungsplan Nr. 5, ist als PDF-Dokument verfügbar. Weitere Details oder Änderungen an den Bebauungsplänen sind jedoch in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.