Kasseedorf ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
1457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23717
Vorwahlen
04521, 04528, 04529
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mhlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmtzberg, Sibbersdorfermhle, Stendorf, Voßberg, Windberg, Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mühlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmützberg, Sibbersdorfermühle, Stendorf, Voßberg, Windberg
Adressen:
1. Gemeinde Kasseedorf
Am Dorfplatz 1
23714 Kasseedorf
2. Amtsgericht Lübeck
Königstraße 18
23552 Lübeck
3. Kreisverwaltung Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Gemeinde Kasseedorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.