Kasseedorf ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
1457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23717
Vorwahlen
04521, 04528, 04529
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mhlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmtzberg, Sibbersdorfermhle, Stendorf, Voßberg, Windberg, Bekkate, Berghufe, Freudenholm, Glinde, Goskuhl, Mühlenkamp, Ochsenhals, Sagau, Schmützberg, Sibbersdorfermühle, Stendorf, Voßberg, Windberg
Adressen:
1. Gemeinde Kasseedorf
Am Dorfplatz 1
23714 Kasseedorf
2. Amtsgericht Lübeck
Königstraße 18
23552 Lübeck
3. Kreisverwaltung Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Gemeinde Kasseedorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.