Die Kleinstadt Kastellaun (amtliche Schreibweise bis zum 6
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Hunsrück-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5557 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56288                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06762                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Grundmhle, Grundmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Kastellaun  
   Am Markt 1  
   56288 Kastellaun  
2. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis  
   Am Schloß 1  
   56262 Herxheim  
3. Feuerwehr Kastellaun  
   An der Hohl 2  
   56288 Kastellaun  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kastellaun – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Verbandsgemeinde Kastellaun und die Stadt Kastellaun arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung, die zwar nicht direkt Bebauungspläne betrifft, aber bauleitplanerische Aspekte berücksichtigt. Hierbei geht es um die Erhebung und Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Infrastruktur, um maßgeschneiderte Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln, mit dem Zieljahr 2040.
Aktuelle Bebauungspläne finden sich bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun. Es gibt mehrere laufende und im Verfahren befindliche Bauleitpläne in den Ortsgemeinden und der Stadt Kastellaun, die über die Verwaltung eingesehen werden können.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Kastellaun, aber es ist erwähnt, dass die gültigen Bebauungspläne bei den jeweiligen Gemeinden oder der Stadt Kastellaun eingesehen werden können.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.