Kattendorf ist eine Gemeinde im südlichen Teil des Kreises Segeberg in Schleswig-Holstein
                    
                        
                                
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                                    Kreis
                                
                                
Segeberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
849 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
24568, 24640                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04191, 04194                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Grasrehm, ImBusch, IndeHörn, Kattendorferweeden, Vogelbusch, Grasrehm, ImBusch, IndeHörn, Kattendorferweeden, Vogelbusch                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Kattendorf, Hauptstraße 1, 24638 Kattendorf  
2. Amtsgericht Kiel, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel  
3. Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kattendorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.