Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kelberg, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
2033 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53539
Vorwahl
02692
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bongarder-Berg, Fichtenwäldchen, Hnerbach, Köttelbach, Sägewerk, Bongarder-Berg, Fichtenwäldchen, Hünerbach, Köttelbach, Sägewerk
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Kelberg
Kirchstraße 1
56785 Kelberg
2. Bürgeramt Kelberg
Hauptstraße 1
56785 Kelberg
3. Ordnungsamt Kelberg
Kirchstraße 1
56785 Kelberg
Gemeinde Kelberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.