Kemnath (bairisch: Kemmat) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95478
Vorwahl
09642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisgrub, Berndorf, Bchlhof, Döswitz, Eisersdorf, Fortschau, Glöcklhof, Gmndmhle, Godlhof, Hammerberg, Höflas, Hohenirlach, Kemnathermhle, Kötzersdorf, Kuchenreuth, Lichtenhof, Löschwitz, Mertenberg, Neuhäusl, Oberndorf, Oedengrub, ™dhof, Raffach, Rauberweiherhaus, Reisach, Schwabeneggaten, Sitzambuch, Sonnenried, Tradlmhle, Trichenricht, Wundsheim, Ziegelhtte, Ameisgrub, Berndorf, Büchlhof, Döswitz, Eisersdorf, Fortschau, Glöcklhof, Gmündmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemnath
Marktplatz 1
95478 Kemnath
2. Finanzamt Tirschenreuth
Am Rabenstein 1
95643 Tirschenreuth
3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Kemnath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kemnath hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lohäcker – Erweiterung“ entlang der Armesbergstraße sowie die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kemnath gefasst, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu entsprechen.
Zudem wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet Neusteinreuth im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt, um weitere Wohnbauflächen zu schaffen.
Die Stadt plant auch umfangreiche Städtebauförderungen bis 2028, einschließlich der Sanierung des Lenzbräu-Anwesens, der Errichtung eines interkommunalen Sport- und Freizeitparks und Maßnahmen im Gebiet Seepromenade. Das Gesamtvolumen der städtebaulichen Maßnahmen beläuft sich auf rund 14,8 Millionen Euro.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.