Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kemnath

Kemnath (bairisch: Kemmat) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95478
Vorwahl
09642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisgrub, Berndorf, Bchlhof, Döswitz, Eisersdorf, Fortschau, Glöcklhof, Gmndmhle, Godlhof, Hammerberg, Höflas, Hohenirlach, Kemnathermhle, Kötzersdorf, Kuchenreuth, Lichtenhof, Löschwitz, Mertenberg, Neuhäusl, Oberndorf, Oedengrub, ™dhof, Raffach, Rauberweiherhaus, Reisach, Schwabeneggaten, Sitzambuch, Sonnenried, Tradlmhle, Trichenricht, Wundsheim, Ziegelhtte, Ameisgrub, Berndorf, Büchlhof, Döswitz, Eisersdorf, Fortschau, Glöcklhof, Gmündmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kemnath
Marktplatz 1
95478 Kemnath

2. Finanzamt Tirschenreuth
Am Rabenstein 1
95643 Tirschenreuth

3. Landratsamt Tirschenreuth
Bahnhofstraße 1
95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kemnath hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lohäcker – Erweiterung“ entlang der Armesbergstraße sowie die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kemnath gefasst, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu entsprechen.

Zudem wurde der Bebauungsplan für das Baugebiet Neusteinreuth im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt, um weitere Wohnbauflächen zu schaffen.

Die Stadt plant auch umfangreiche Städtebauförderungen bis 2028, einschließlich der Sanierung des Lenzbräu-Anwesens, der Errichtung eines interkommunalen Sport- und Freizeitparks und Maßnahmen im Gebiet Seepromenade. Das Gesamtvolumen der städtebaulichen Maßnahmen beläuft sich auf rund 14,8 Millionen Euro.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.