Die Stadt Kempen liegt am Niederrhein im Westen Nordrhein-Westfalens und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47906
Vorwahlen
02152, 02151, 02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrck, Kamperlings, Kempen, Mhlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath, Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrück, Kamperlings, Mühlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath
Adressen:
Stadt Kempen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Kreispolizeibehörde Viersen
Bahnstraße 4
41747 Viersen
Jobcenter Kreis Viersen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempen betreffen vor allem spezifische Änderungen und Neuentwicklungen in den bestehenden Plänen.
- In Korschenbroich, einem benachbarten Gebiet, wurde der Bebauungsplan Nr. 20/1 „Auf den Kempen“ im Januar 2021 in seiner 6. Änderung beschleunigt umgesetzt, um eine Innenverdichtung und die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu ermöglichen.
- In Kempen selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zu Bebauungsplänen, aber es ist bekannt, dass Bebauungspläne regelmäßig überprüft und angepasst werden, sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Pläne sind online im Geo-Portal Niederrhein einzusehen und können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
- Eine separate Entwicklung in Kempen betrifft den Neubau des Von-Broichhausen-Stifts, der jedoch nicht direkt mit den Bebauungsplänen, sondern mit spezifischen Bauprojekten zu tun hat. Der Neubau soll Anfang 2025 beginnen und im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.