Die Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47647
Vorwahl
02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kerken
Rathausplatz 1
47533 Kerken
2. Kreis Viersen
Friedrichstraße 50
41747 Viersen
3. Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Gemeinde Kerken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das neue Wohngebiet in Aldekerk, das im Mai 2024 vermarktet werden soll, bietet 77 Grundstücke für Einfamilienhäuser, acht Baugrundstücke für Doppelhäuser und elf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Das Gebiet liegt in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof, Schulen und Freizeitmöglichkeiten und wird mit Internet und Nahwärmeversorgung ausgestattet.
Die Vergabe der Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser erfolgt nach einem transparenten Punktesystem, während die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser in einem Bieterverfahren vergeben wurden.
Weitere spezifische Bebauungspläne für Kerken selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung