Kesseling ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53506
Vorwahl
02647
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach, Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kesseling
Hauptstraße 1
53520 Kesseling
2. Verbandsgemeinde Altenahr
Kirchplatz 1
53505 Altenahr
3. Landkreis Ahrweiler
Wilhelmstraße 24
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gemeinde Kesseling – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.