Sie gehört der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues an
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54518
Vorwahl
06535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kesten, Hauptstraße 1, 54518 Kesten
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 1, 56841 Traben-Trarbach
3. Landkreis Bernkastel-Wittlich, Wilhelmstraße 1, 54470 Bernkastel-Kues
Gemeinde Kesten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Minheim, das nahe bei Kesten liegt, hat kürzlich über den Bebauungsplan „Im Pesch“ diskutiert. Hierbei wurde der Auftrag für das schalltechnische Gutachten an das Büro Konzept dB plus vergeben, um die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten.
Zusätzlich gab es Diskussionen über den Radwegeausbau zwischen Minheim und Kesten. Der Landesbetrieb Mobilität Trier schlug eine kurzfristig umsetzbare Lösung vor, die in drei Abschnitte unterteilt ist, um die Verkehrssituation für Radfahrer zu verbessern. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dieser Ausbauvariante zu und wird weitere Detailplanungen begleiten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.