Kesten ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
328 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54518
Vorwahl
06535
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kesten, Hauptstraße 1, 54518 Kesten
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 1, 56841 Traben-Trarbach
3. Landkreis Bernkastel-Wittlich, Wilhelmstraße 1, 54470 Bernkastel-Kues
Gemeinde Kesten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Minheim, das nahe bei Kesten liegt, hat kürzlich über den Bebauungsplan „Im Pesch“ diskutiert. Hierbei wurde der Auftrag für das schalltechnische Gutachten an das Büro Konzept dB plus vergeben, um die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten.
Zusätzlich gab es Diskussionen über den Radwegeausbau zwischen Minheim und Kesten. Der Landesbetrieb Mobilität Trier schlug eine kurzfristig umsetzbare Lösung vor, die in drei Abschnitte unterteilt ist, um die Verkehrssituation für Radfahrer zu verbessern. Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dieser Ausbauvariante zu und wird weitere Detailplanungen begleiten und Verbesserungsvorschläge einbringen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.