Sie gehört der Verbandsgemeinde Loreley an und liegt im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Lahn-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
580 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56348                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06773                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Oberkestert, Pulsbach, Oberkestert, Pulsbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Kestert  
   Hauptstraße 1  
   56348 Kestert  
2. Ordnungsamt Rhein-Lahn-Kreis  
   Wilhelmstraße 24  
   56337 Nastätten  
3. Bürgeramt Lahnstein  
   Rheinstraße 3  
   56112 Lahnstein  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kestert – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet