Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kiedrich

Kiedrich ist eine Weinbaugemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
4032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65399
Vorwahl
06123
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Egertsmhle, Helmrichsmhle, Rehmsmhle, Waldmhle, Egertsmühle, Helmrichsmühle, Rehmsmühle, Waldmühle
Adressen:
1. Gemeinde Kiedrich
Hauptstraße 1
65399 Kiedrich

2. Ordnungsamt Rheingau-Taunus-Kreis
Wilhelmstraße 7
65346 Eltville am Rhein

3. Einwohnermeldeamt Kiedrich
Hauptstraße 1
65399 Kiedrich
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kiedrich umfassen die Fortschritte und Änderungen in verschiedenen Planungsgebieten. Es gibt aktuelle Verfahren für den Bebauungsplan Bauhof, Flächennutzungsplanänderungen für den Bauhof, sowie spezifische Pläne für den alten Sportplatz, das Misch- und Gewerbegebiet II-III an der Eltviller Straße, und das Sondergebiet "Aparthotel Am Hahnwald".

- Der Bebauungsplan für den Bauhof und die zugehörigen Flächennutzungsplanänderungen sind in der Offenlage und Entwurfsphase.
- Für den alten Sportplatz gibt es detaillierte planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen sowie ein städtebauliches Konzept.
- Das Misch- und Gewerbegebiet II-III an der Eltviller Straße hat neue planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen erhalten.
- Das Sondergebiet "Aparthotel Am Hahnwald" und die Sportanlage Hochfeld/Kiesling haben ebenfalls aktualisierte planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen.

Zusätzlich wurde der Bebauungsplan für ein spezifisches Gebiet am nördlichen Ortsrand von Kiedrich im Jahr 2022 aktualisiert, mit dem Fokus auf behutsame Ergänzungen der bestehenden Bebauung und der Erhaltung der ortstypischen Strukturen.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.