Kiefersfelden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83088
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer, Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer
Adressen:
1. Gemeinde Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
2. Bürgeramt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
3. Ordnungsamt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
Gemeinde Kiefersfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Unterberger Gruppe hat im Februar 2023 den Spatenstich für das Genusszentrum Kaiserreich-Kiefersfelden gesetzt, ein Teil des 40.000 Quadratmeter umfassenden Gewerbeparks. Das Genusszentrum mit 11.000 Quadratmetern Nutzfläche soll bis Mitte 2024 fertiggestellt werden und enthält Mischungen aus Entertainment, Gastronomie, Gewerbe, Handel und Büroflächen. Das Projekt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, einschließlich reduzierter Grundversiegelung, großflächiger Begrünung und Photovoltaikanlagen für autarke Stromversorgung.
Zuvor wurde im Oktober 2019 der Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" gefasst, um eine intensivere Nutzung bereits bebauter Flächen zu ermöglichen und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu fördern.
Das Gesamtprojekt Kaiserreich-Kiefersfelden hat bereits mehrere Meilensteine erreicht, einschließlich der Eröffnung eines McDonald's, eines Best Western Hotels und einer Total Tankstelle.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet