Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Kiefersfelden

Kiefersfelden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83088
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer, Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer
Adressen:
1. Gemeinde Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden

2. Bürgeramt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden

3. Ordnungsamt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Unterberger Gruppe hat im Februar 2023 den Spatenstich für das Genusszentrum Kaiserreich-Kiefersfelden gesetzt, ein Teil des 40.000 Quadratmeter umfassenden Gewerbeparks. Das Genusszentrum mit 11.000 Quadratmetern Nutzfläche soll bis Mitte 2024 fertiggestellt werden und enthält Mischungen aus Entertainment, Gastronomie, Gewerbe, Handel und Büroflächen. Das Projekt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, einschließlich reduzierter Grundversiegelung, großflächiger Begrünung und Photovoltaikanlagen für autarke Stromversorgung.

Zuvor wurde im Oktober 2019 der Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" gefasst, um eine intensivere Nutzung bereits bebauter Flächen zu ermöglichen und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu fördern.

Das Gesamtprojekt Kaiserreich-Kiefersfelden hat bereits mehrere Meilensteine erreicht, einschließlich der Eröffnung eines McDonald's, eines Best Western Hotels und einer Total Tankstelle.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.