Kinding ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
2493 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85125                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08467, 08423, 08461                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmhle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmhle, Unteremmendorf, Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmühle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmühle, Unteremmendorf                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Markt Kinding, Hauptstraße 1, 85125 Kinding  
2. Gemeinde Kinding, Am Rathaus 1, 85125 Kinding  
3. Landratsamt Eichstätt, Münchener Straße 4, 85072 Eichstätt
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kinding – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.