Kinding ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2493 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85125
Vorwahlen
08467, 08423, 08461
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmhle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmhle, Unteremmendorf, Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmühle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmühle, Unteremmendorf
Adressen:
1. Markt Kinding, Hauptstraße 1, 85125 Kinding
2. Gemeinde Kinding, Am Rathaus 1, 85125 Kinding
3. Landratsamt Eichstätt, Münchener Straße 4, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kinding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.