Kinding ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2493 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85125
Vorwahlen
08467, 08423, 08461
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmhle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmhle, Unteremmendorf, Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmühle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmühle, Unteremmendorf
Adressen:
1. Markt Kinding, Hauptstraße 1, 85125 Kinding
2. Gemeinde Kinding, Am Rathaus 1, 85125 Kinding
3. Landratsamt Eichstätt, Münchener Straße 4, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kinding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.