Kipfenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85110
Vorwahl
08465
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermhle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahll, Kemathen, Kipfenberg, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf, Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermühle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahüll, Kemathen, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf
Adressen:
1. Gemeinde Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
2. Ordnungsamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
3. Standesamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
Gemeinde Kipfenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.