Sie liegt im Rupertiwinkel und grenzt mit den Ortsteilen Wolkersdorf und Lampoding an das Ostufer des Waginger Sees, während der Ort Kirchanschöring selbst einige Kilometer davon entfernt ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3339 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83417, 83329
Vorwahl
08685
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Au, Bannmühle, Berg, Breitwies, Bubenberg, Dürnberg, Eberding, Eschelbach, Fischenberg, Frohnholzen, Güsshübel, Haag, Hausen, Herrnöd, Hipflham, Höfen, Hof, Irlach, Kolomann, Lackenbach, Längersöd, Lebenau, Leiharting, Milzham, Muttering, Penesöd, Pölln, Redl, Reut, Rothanschöring, Schwaig, Steinersöd, Stockham, Voglaich, Watzing, Wiedmais
Adressen:
1. Gemeinde Kirchanschöring, Hauptstraße 1, 83417 Kirchanschöring
2. Standesamt Kirchanschöring, Hauptstraße 1, 83417 Kirchanschöring
3. Finanzamt Traunstein, Ludwigstraße 9, 83278 Traunstein
Gemeinde Kirchanschöring – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.