Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchberg

Kirchberg, die Stadt der sieben Hügel, ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Zwickau am Westrand des Erzgebirges
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
8317 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08107
Vorwahlen
037602 (außer Stangengrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Boderding, Buch, Diembot, Dörrmenz, Dösingerried, Dornhof, Ebertsried, Edmertsee, Eichenau, Eichhof, Epping, Eulenburg, Fichtenbach, Furthmhle, Gern, Gfradert, HammerhäuserMhle, Haselham, Hauzenberg, Hirzing, Höllmannsried, Holzmhle, Hornberg, Käsermhl, Kafferding, Kleinloitzenried, Lapperding, Lendsiedel, Lindach, Maierhof, Mistlau, Mitterbichl, Mittermhl, Neuhof, Obernaglbach, Oberndorf, Obertorhöfe, ™tzing, Ottenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchberg, Hauptstraße 1, 74653 Kirchberg
2. Ordnungsamt Kirchberg, Rathausplatz 2, 74653 Kirchberg
3. Bürgeramt Kirchberg, Bahnhofstraße 5, 74653 Kirchberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Kirchberg an der Iller gibt es zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen, jedoch keine spezifischen neuesten Nachrichten in den bereitgestellten Quellen. Hier einige aktuelle Aspekte:

- In Gründau wurde der Bebauungsplan 1. Vereinfachte Änderung "Unter dem Kirchberg" am 08.11.2021 beschlossen und am 13.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

- In Kirchberg in Tirol trat der Bebauungsplan im Bereich Gaisbergweg 6 zwischen dem 27.01.2025 und 11.02.2025 in Kraft.

- In Kirchberg an der Murr und Jülich sind verschiedene Bebauungspläne und Satzungen verfügbar, aber keine spezifisch neuen Nachrichten erwähnt.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.