Kirchenlamitz ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Die Stadt liegt etwa 35 km nordöstlich von Bayreuth am Fluss Lamitz.
Das nächste Oberzentrum ist Hof (Saale) mit ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95158, 95100
Vorwahl
09285
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbhl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrn, Schnepfenmhle, Unterschieda, Baumgarten, Buchhaus, Dörflas, Entenloh, Fahrenbühl, Fichtenhammer, Großschloppen, Kleinschloppen, Mittelschieda, Neuenhammer, Reicholdsgrün, Schnepfenmühle, Unterschieda
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz
2. Ordnungsamt Kirchenlamitz
Rathausplatz 1
95142 Kirchenlamitz
3. Finanzamt Hof
Friedrichstraße 10
95028 Hof
Gemeinde Kirchenlamitz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchenlamitz in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Aspekten der städtebaulichen Planung und Entwicklungen in anderen Orten, oder bieten allgemeine Informationen über Kirchenlamitz ohne spezifische Details zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.