Kirchensittenbach ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
2119 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91241
Vorwahl
09151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Algersdorf, Dietershofen, Entmersberg, Hohenstein, Morsbrunn, Obermhle, Steinensittenbach, Stöppach, Algersdorf, Dietershofen, Entmersberg, Hohenstein, Morsbrunn, Obermühle, Steinensittenbach, Stöppach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchensittenbach
Hauptstraße 1
91241 Kirchensittenbach
2. Landkreis Nürnberger Land
Amtsgerichtstraße 2
91207 Lauf an der Pegnitz
3. Ordnungsamt Kirchensittenbach
Hauptstraße 1
91241 Kirchensittenbach
Gemeinde Kirchensittenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.