Kirchenthumbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, der auch die Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach angehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91281
Vorwahl
09647
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Blechmhle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grnthanmhle, Haselmhle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmhle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht, Asbach, Blechmühle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grünthanmühle, Haselmühle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmühle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht
Adressen:
1. Gemeinde Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
2. Ordnungsamt Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
3. Finanzamt Weiden, Schillerstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Kirchenthumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.