Kirchenthumbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, der auch die Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach angehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91281
Vorwahl
09647
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Blechmhle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grnthanmhle, Haselmhle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmhle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht, Asbach, Blechmühle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grünthanmühle, Haselmühle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmühle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht
Adressen:
1. Gemeinde Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
2. Ordnungsamt Kirchenthumbach, Hauptstraße 10, 91281 Kirchenthumbach
3. Finanzamt Weiden, Schillerstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Kirchenthumbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.