Kirchhain ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
16.246 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35274
Vorwahl
06422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartenhäusermhle, Straßerhof, Wohratal, Bartenhäusermühle, Straßerhof, Wohratal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
2. Bürgerbüro Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
3. Ordnungsamt Kirchhain
Am Markt 1
35274 Kirchhain
Gemeinde Kirchhain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchhain wird der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Rußweg II fortentwickelt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um der hohen Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 26,4 Hektar am östlichen Stadtrand und soll Firmen wie Wagner Solar und Geisler Infra Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Der Plan steht im Einklang mit dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und soll den Gewerbestandort Kirchhain sichern und neue Arbeitsplätze schaffen.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau von bis zu 50 neuen Wohnungen auf einem ehemaligen Baustellenareal.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.