Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchhaslach

Kirchhaslach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87755,87770 (Beblinstetten)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08333
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 1, 87727 Babenhausen
Marktplatz 1, 87727 Babenhausen 87755 Bayern DE
Website
Ortsteile
Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen, Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
2. Landratsamt Unterallgäu, Buxacher Str. 2, 87719 Mindelheim
3. Bürgeramt Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
Gemeinde Kirchhaslach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.