Kirchhaslach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87755,87770 (Beblinstetten)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08333
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen, Greimeltshofen, Härtlehof, Halden, Herretshofen, Hörlis, Kaisersmoos, Stolzenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
2. Landratsamt Unterallgäu, Buxacher Str. 2, 87719 Mindelheim
3. Bürgeramt Kirchhaslach, Hauptstraße 1, 87757 Kirchhaslach
Gemeinde Kirchhaslach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.