Kirchheim ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
3539 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36275
Vorwahlen
06625, 06628
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmhle, Gaubttelbrunn, Geiersmhle, Hausen, Kern,Haus, Kirchheim, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schtzenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermhle, Wössingen, Ziegelhtte, Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Hausen, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schützenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Landratsamt Esslingen
Eberhardstraße 10
73728 Esslingen am Neckar
3. Bürgeramt Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
Gemeinde Kirchheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erneute beschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 14K "Campus Kirchheim" bis zum 17.12.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030".
- 33. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Solarpark Heimstetten".
- Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke FlNr. 179 Gemarkung Heimstetten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.