Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchheim

Kirchheim ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
3539 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36275
Vorwahlen
06625, 06628
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmhle, Gaubttelbrunn, Geiersmhle, Hausen, Kern,Haus, Kirchheim, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schtzenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermhle, Wössingen, Ziegelhtte, Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Hausen, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schützenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck

2. Landratsamt Esslingen
Eberhardstraße 10
73728 Esslingen am Neckar

3. Bürgeramt Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
- Erneute beschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 14K "Campus Kirchheim" bis zum 17.12.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030".
- 33. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Solarpark Heimstetten".
- Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke FlNr. 179 Gemarkung Heimstetten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.