Kirchheim ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
3539 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36275
Vorwahlen
06625, 06628
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmhle, Gaubttelbrunn, Geiersmhle, Hausen, Kern,Haus, Kirchheim, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schtzenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermhle, Wössingen, Ziegelhtte, Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Hausen, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schützenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Landratsamt Esslingen
Eberhardstraße 10
73728 Esslingen am Neckar
3. Bürgeramt Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
Gemeinde Kirchheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erneute beschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 14K "Campus Kirchheim" bis zum 17.12.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030".
- 33. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Solarpark Heimstetten".
- Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke FlNr. 179 Gemarkung Heimstetten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.