Kirchheim ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
                    
                        
                                
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                                    Landkreis
                                
                                
Hersfeld-Rotenburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3539 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
36275                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06625, 06628                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmhle, Gaubttelbrunn, Geiersmhle, Hausen, Kern,Haus, Kirchheim, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schtzenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermhle, Wössingen, Ziegelhtte, Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Hausen, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schützenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck  
   Marktstraße 1  
   73230 Kirchheim unter Teck  
2. Landratsamt Esslingen  
   Eberhardstraße 10  
   73728 Esslingen am Neckar  
3. Bürgeramt Kirchheim unter Teck  
   Marktstraße 1  
   73230 Kirchheim unter Teck  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kirchheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            - Erneute beschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 14K "Campus Kirchheim" bis zum 17.12.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030".
- 33. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Solarpark Heimstetten".
- Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke FlNr. 179 Gemarkung Heimstetten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.