Die Gemeinde liegt rund 25 km nördlich von Bielefeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32278
Vorwahl
05223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sdlengern, Südlengern
Adressen:
1. Gemeinde Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
2. Bürgeramt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
3. Ordnungsamt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
Gemeinde Kirchlengern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat den Bebauungsplan „Ki 11 – Espelweg/Westerfeldweg“ im Jahr 2017 geändert, um eine innerörtlich gelegene Ackerfläche für Wohnbebauung zu erschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 2,4 Hektar und soll vorwiegend für Einfamilienhausgrundstücke und untergeordnet für Mehrfamilienhausgrundstücke genutzt werden. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist. Das Ziel ist die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungszusammenhangs und die Schaffung von Wohnraum, der seit Jahren im Flächenutzungsplan vorgesehen war.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.