Kirchroth ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94356
Vorwahl
09428
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmhl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumhl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus, Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmühl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumühl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchroth
Hauptstraße 1
94356 Kirchroth
2. Landkreis Straubing-Bogen
Landratsamt Straubing-Bogen
Wenzelstraße 2
94315 Straubing
3. Bürgeramt Straubing
Stadtplatz 1
94315 Straubing
Gemeinde Kirchroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf