Kirchzarten ist eine Gemeinde im Südschwarzwald im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland) mit rund 10.000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
10.030 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79199
Vorwahl
07661
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach, Burg, Dietenbach, Unteribental, Weilersbach
Adressen:
1. Rathaus Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
2. Bürgeramt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
3. Ordnungsamt Kirchzarten
Hauptstraße 1
79199 Kirchzarten
Gemeinde Kirchzarten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchzarten hat am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Wohnhof V" aufgestellt, um neue Wohnbebauung am westlichen Siedlungsrand von Kirchzarten zu schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 1,8 ha und liegt angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan "Wohngebiet am Kurhaus". Die Planung includes die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für ortsansässige und zuziehende Bevölkerung, und die Realisierung eines Kindergartens. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurde vom 31.07.2023 bis 08.09.2023 öffentlich ausgelegt, um Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden zu sammeln. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert, und eine vollumfängliche Umweltprüfung wird durchgeführt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.