Die Gemeinde Kirkel liegt im Osten des Saarlands.
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
9992 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66459
Vorwahlen
06841, 06849
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
2. Gemeindeverwaltung Kirkel
Bahnhofstraße 12
66459 Kirkel
3. Ordnungsamt Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
Gemeinde Kirkel – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat am 14.11.2024 die 18. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ als Satzung beschlossen, die mit dieser Bekanntmachung in Kraft tritt.
- Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde eingeleitet, mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 02.12.2024 bis 10.01.2025.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verdistraße 4“ im Ortsteil Limbach wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung vom 22.07.2024 bis 22.08.2024 durchgeführt.
- Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“ im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel wurde beschlossen, um die überbaubare Grundstücksfläche zu verschaffen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.