Die Gemeinde Kirkel liegt im Osten des Saarlands.
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
9992 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66459
Vorwahlen
06841, 06849
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
2. Gemeindeverwaltung Kirkel
Bahnhofstraße 12
66459 Kirkel
3. Ordnungsamt Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
Gemeinde Kirkel – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat am 14.11.2024 die 18. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ als Satzung beschlossen, die mit dieser Bekanntmachung in Kraft tritt.
- Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde eingeleitet, mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 02.12.2024 bis 10.01.2025.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verdistraße 4“ im Ortsteil Limbach wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung vom 22.07.2024 bis 22.08.2024 durchgeführt.
- Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“ im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel wurde beschlossen, um die überbaubare Grundstücksfläche zu verschaffen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung