Die Ortsteile Kirn-Sulzbach, dreieinhalb Kilometer flussaufwärts im Nahetal, sowie Kallenfels, am Fuße der gleichnamigen Burgruine, gehören seit 1969 zur Stadt Kirn. Kirn ist eine Stadt mit 8.256 Einwohnern auf 16,53 km² an der Nahe im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AkvasPapiermhle, AkvasPapiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
2. Ordnungsamt Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloßpark 1
55545 Bad Kreuznach
Gemeinde Kirn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet "Im Steinenberg, Im Hundstall" in Kirn wurde am 05.09.2024 zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Die Planurkunde wurde am 13.09.2024 ausgefertigt.
Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Im Herrschaftlichen Garten" ist in der Offenlage und sieht die Entwicklung eines urbanen Gebiets mit Wohnungen, gewerblichen Nutzungen, betreutem Wohnen und anderen Einrichtungen vor. Das Plangebiet liegt zwischen Sulzbacher Straße und Altstadtstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10.625 m2.
Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend angepasst werden, da die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches bisher als Gewerbegebiet dargestellt sind.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.