Kirn ist Sitz der Verbandsgemeinde Kirn-Land, der die Stadt selbst als verbandsfreie Gemeinde aber nicht angehört. Kirn ist eine Stadt mit 8.256 Einwohnern auf 16,53 km² an der Nahe im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AkvasPapiermhle, AkvasPapiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
2. Ordnungsamt Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloßpark 1
55545 Bad Kreuznach
Gemeinde Kirn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet "Im Steinenberg, Im Hundstall" in Kirn wurde am 05.09.2024 zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Die Planurkunde wurde am 13.09.2024 ausgefertigt.
Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Im Herrschaftlichen Garten" ist in der Offenlage und sieht die Entwicklung eines urbanen Gebiets mit Wohnungen, gewerblichen Nutzungen, betreutem Wohnen und anderen Einrichtungen vor. Das Plangebiet liegt zwischen Sulzbacher Straße und Altstadtstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10.625 m2.
Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend angepasst werden, da die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches bisher als Gewerbegebiet dargestellt sind.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.