Kissing ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und liegt rund fünf Kilometer südlich der Stadtgrenze von Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
11.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86438
Vorwahl
08233
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Mergenthau, Ottomhl, Mergenthau, Ottomühl
Adressen:
1. Gemeinde Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
2. Standesamt Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
3. Bürgeramt Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
Gemeinde Kissing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat am 29.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Erweiterung des bestehenden Krematoriums und die Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“, lag vom 16. Dezember 2024 bis 24. Januar 2025 zur öffentlichen Auslegung aus. Der Plan sichert die Zusammenführung von Lagerflächen des Krematoriums und gewährleistet eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der bestehenden Strukturen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.