Wahrzeichen der historischen Weinhandelsstadt im nordbayerischen Regierungsbezirk Unterfranken sind der Falterturm mit seiner schiefen Haube und die Alte Mainbrücke
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
22.429 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
97318                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09321                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eheriedermhle, Hagenmhle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim, Eheriedermühle, Hagenmühle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen  
2. Landratsamt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen  
3. Finanzamt Kitzingen, Am Alten Bahnhof 1, 97318 Kitzingen
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kitzingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Der Stadtrat von Kitzingen hat am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" sowie die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
- Am 25.07.2024 wurde der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 113 "Polizeiinspektion Kitzingen" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, um den Neubau der Polizeiinspektion in den Marshall-Heights zu ermöglichen.
- Der Stadtrat hat am 28.04.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 052 "Fuchsgraben" und am 24.09.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten" anerkannt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.