Kitzscher ist eine Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5144 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
04567                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03433, 034347                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Kitzscher  
   Markt 1  
   04567 Kitzscher  
2. Bürgeramt Kitzscher  
   Markt 1  
   04567 Kitzscher  
3. Ordnungsamt Kitzscher  
   Markt 1  
   04567 Kitzscher  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kitzscher – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Stadtrat von Kitzscher hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen, der aus der Planzeichnung, der Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Schallimmissionsprognose, dem Artenschutzgutachten und der Lichtplanung Fußballplatz besteht. Der Plan wurde in Kraft gesetzt.
Zudem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Es wurden auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westrand Thierbach 1. BA“ für Neubauten in Thierbach erteilt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.