Die Gemeinde Kißlegg ist ein Luftkurort im Landkreis Ravensburg im Südosten von Baden-Württemberg im Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88353
Vorwahl
07563
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ach, Aich, Argensee, Au, Bachmühle, Bärenweiler, Baierhof, Berghof, Biggels, Blöden, Boscher, Breite, Bremberg, Bronner, Brunnen, Burg, Emmelhofen, Feld, Finken, Fischreute, Freibolz, Frickers, Frohnmühle, Goppertshofen, Hafners, Hagwies, Hahnensteig, Halden, Hasenfeld, Haslach, Hechlenbach, Hinterhub, Höllenbach, Holdenreute, Hunau, Johlers, Kiebele, Kochs, Kopfhalden, Krebsbach
Adressen:
1. Gemeinde Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
2. Ordnungsamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
3. Standesamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
Gemeinde Kißlegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kißlegg ist die Planung für die erste kommunale Kompakt-Haus-Siedlung im Gange. Der Gemeinderat hat im Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um auf einem etwa zwei Hektar großen Grundstück der Landsiedlung Baden-Württemberg etwa 40 Kompakt-Haus-Grundstücke zu erschließen. Die Siedlung soll voll erschlossen werden und über alle notwendigen Einrichtungen verfügen, einschließlich Anschluss an das Straßen-, Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsnetz sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Die Gemeinde plant das Projekt nach dem Bottom-Up-Prinzip mit Bürgerbeteiligung und strebt eine ökologische Aufwertung des Gebiets an. Die Untersuchungen und Genehmigungsverfahren sollen bis Herbst abgeschlossen sein, so dass der Bebauungsplan bis Ende des Jahres aufgestellt werden kann und 2021 die ersten Tiny Houses stehen könnten.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.