Die Gemeinde Kißlegg ist ein Luftkurort im Landkreis Ravensburg im Südosten von Baden-Württemberg im Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88353
Vorwahl
07563
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ach, Aich, Argensee, Au, Bachmühle, Bärenweiler, Baierhof, Berghof, Biggels, Blöden, Boscher, Breite, Bremberg, Bronner, Brunnen, Burg, Emmelhofen, Feld, Finken, Fischreute, Freibolz, Frickers, Frohnmühle, Goppertshofen, Hafners, Hagwies, Hahnensteig, Halden, Hasenfeld, Haslach, Hechlenbach, Hinterhub, Höllenbach, Holdenreute, Hunau, Johlers, Kiebele, Kochs, Kopfhalden, Krebsbach
Adressen:
1. Gemeinde Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
2. Ordnungsamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
3. Standesamt Kißlegg
Hauptstraße 1
88353 Kißlegg
Gemeinde Kißlegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kißlegg ist die Planung für die erste kommunale Kompakt-Haus-Siedlung im Gange. Der Gemeinderat hat im Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um auf einem etwa zwei Hektar großen Grundstück der Landsiedlung Baden-Württemberg etwa 40 Kompakt-Haus-Grundstücke zu erschließen. Die Siedlung soll voll erschlossen werden und über alle notwendigen Einrichtungen verfügen, einschließlich Anschluss an das Straßen-, Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsnetz sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Die Gemeinde plant das Projekt nach dem Bottom-Up-Prinzip mit Bürgerbeteiligung und strebt eine ökologische Aufwertung des Gebiets an. Die Untersuchungen und Genehmigungsverfahren sollen bis Herbst abgeschlossen sein, so dass der Bebauungsplan bis Ende des Jahres aufgestellt werden kann und 2021 die ersten Tiny Houses stehen könnten.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.