Kleinblittersdorf (im örtlichen Dialekt Blidderschd(r)o(r)f/Kläänblidaschd(r)o(r)f, (das r wechselt die Position), frz
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
10.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66271
Vorwahl
06805
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik, Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
2. Ordnungsamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
3. Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
Gemeinde Kleinblittersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und der Offenlage des Bebauungsplanes „5. Änderung Thermalbad“ vom 04.10.2024
- Begründung zur 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Sole- / Thermalbad Rilchingen“ vom 04.10.2024
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenstraße – 1. Änderung“ im Ortsteil Auersmacher vom 06.09.2024
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.