Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kleinheubach

Kleinheubach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63924
Vorwahl
09371
Adresse derMarktverwaltung
Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach
Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach 63924 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach

2. Ordnungsamt Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach

3. Bürgerbüro Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach
Gemeinde Kleinheubach – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: 00:00 - 00:00
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung