Kleinheubach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
3711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63924
Vorwahl
09371
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach
2. Ordnungsamt Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach
3. Bürgerbüro Kleinheubach
Am Rathaus 1
63924 Kleinheubach
Gemeinde Kleinheubach – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: 00:00 - 00:00
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.