Kleinostheim ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8159 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63801
Vorwahl
06027
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Häuserackerhof, Häuserackerhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinostheim
Hauptstraße 1
63801 Kleinostheim
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schöntal 1
63739 Aschaffenburg
3. Landkreis Aschaffenburg
Wilhelmstraße 24
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Kleinostheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kleinostheim in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen auf der Website der Gemeinde Kleinostheim beziehen sich allgemein auf die Einsichtnahme von Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, aber es sind keine aktuellen spezifischen Nachrichten oder Updates erwähnt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.