Sie befindet sich im Musikwinkel im Naturpark Erzgebirge/Vogtland
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
7853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
08248, 08267Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
037467, 037465
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Klingenthal
Hauptstraße 1
08248 Klingenthal
2. Finanzamt Aue
Bahnhofstraße 1
08280 Aue
3. Agentur für Arbeit Aue
Bahnhofstraße 2
08280 Aue
Gemeinde Klingenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße in Klingenthal sieht die Erweiterung eines bestehenden Einkaufsmarktes und den Neubau eines weiteren Marktes vor. Das Plangebiet umfasst etwa 1,7 ha und liegt in einer städtebaulich integrierten Lage. Die Kosten für die Umsetzung werden von den Bauherren übernommen. Der Plan wurde im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 m2 bleibt und keine erheblichen Auswirkungen auf Umweltschutzgüter erwartet werden. Die Maßnahmen dienen der Sicherung und Stärkung der Grundversorgung in Klingenthal und entsprechen den Zielen des Landesentwicklungsplans Sachsen und des Regionalplans Südwestsachsen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.