Klink ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
1136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17192
Vorwahl
03991
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Klink
Adressen:
1. Stadtverwaltung Klink
Am Markt 1
17192 Klink
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Am Schloß 1
17033 Neubrandenburg
3. Umweltamt Mecklenburgische Seenplatte
Wilhelmstraße 1
17033 Neubrandenburg
Gemeinde Klink – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Klink arbeitet an der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die seit dem 20.07.2017 im Gange ist. Diese Änderung zielt auf die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Hauptort Klink ab, da die bestehenden Wohnbauflächen bereits ausgeschöpft sind und eine weitere Verdichtung nicht möglich ist.
Ein wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Flächen für die Wohnbauentwicklung, insbesondere für potenzielle Arbeitskräfte der Tourismusindustrie, wie z.B. die straßenseitige Bebauung am Grabenitzer Weg.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan Nr. 12 umgesetzt, der die Schaffung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr, ein Bürgerhaus und Parkplätze vor dem nördlichen Ortseingang von Klink vorsieht. Dieser Standort soll ideal für die Feuerwehr sein, um optimale Einsatzwege zu gewährleisten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.