Klostermansfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mansfeld-Südharz                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2265 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
06308                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
034772                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Klostermansfeld  
   Markt 1  
   06317 Klostermansfeld  
2. Einwohnermeldeamt Klostermansfeld  
   Markt 1  
   06317 Klostermansfeld  
3. Ordnungsamt Klostermansfeld  
   Markt 1  
   06317 Klostermansfeld  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Klostermansfeld – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.