Klötze ist eine Stadt im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Altmarkkreis Salzwedel                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9680 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
38486                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03909, 039005 (Kusey, Wenze), 039008 (Dönitz, Jahrstedt, Kunrau, Neuferchau, Steimke), 039085 (Schwiesau)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Klötze  
   Breite Straße 1  
   38486 Klötze  
2. Einwohnermeldeamt Klötze  
   Breite Straße 1  
   38486 Klötze  
3. Ordnungsamt Klötze  
   Breite Straße 1  
   38486 Klötze  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Klötze – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/2024 in Immekath, Dönitzer Straße, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2022 in Böckwitz, Solarpark Böckwitz, mit ergänzenden Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 7. Änderung des Flächennutzungsplans Klötze Nr. 7/2023 mit Veröffentlichung des Entwurfs und umfangreichen Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/2023, Solarpark Hasselbusch II Klötze, mit Veröffentlichung des Entwurfs und verschiedenen Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2023 in Kusey, PV-Freiflächenanlage Kusey, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2023 in Steimke, Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke, mit erneuter Veröffentlichung des Entwurfs und Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/2023 in Quarnebeck, PV-Freiflächenanlage Quarnebeck, mit Billigungs-Auslegungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.