Knittlingen ist eine Stadt im Enzkreis in Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer nördlich von Pforzheim und 30 Kilometer östlich von Karlsruhe am Rande des Kraichgaus im Naherholungsgebiet Stromberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Enzkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8158 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
75438                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07043                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Lerchenmhle, Pflegmhle, Lerchenmühle, Pflegmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Knittlingen  
   Hauptstraße 1  
   75438 Knittlingen  
2. Ordnungsamt Knittlingen  
   Hauptstraße 1  
   75438 Knittlingen  
3. Bürgerbüro Knittlingen  
   Hauptstraße 1  
   75438 Knittlingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Knittlingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Knittlingen plant die Firma Neumo, das alte Firmengelände in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Bebauungsplan sieht vor, dass in verdichteter Bauweise vergünstigter Baugrund für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser bereitgestellt wird, vor allem für Familien und Mitarbeiter des Unternehmens. Der Knittlinger Gemeinderat hat das Bauvorhaben bereits abgesegnet, aber der Beginn der Bauarbeiten wurde durch die archäologische Erforschung und Bergung von historischen Funden auf einer Freifläche mit einem merowingischen Grabfeld verzögert. Die Erschließung des ersten Bauabschnitts soll noch in diesem Jahr starten, und der Abriss der alten Gewerbehallen sowie der Umzug in das neue Gewerbegebiet soll in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein. Das neue Quartier wird Platz für rund 500 Bewohner haben und über eine eigene Kita verfügen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.