Kobern-Gondorf ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Kobern-Gondorf ist eine Ortsgemeinde und ein Weinort an der Untermosel im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz und seit 1976 Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Untermosel bzw
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
3117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56330
Vorwahl
02607
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Belltal, Delcherhof, Engelshof, Euligerhof, Gerlachsmhle, Belltal, Delcherhof, Engelshof, Euligerhof, Gerlachsmühle
Adressen:
1. Gemeinde Kobern-Gondorf, Hauptstraße 1, 56330 Kobern-Gondorf
2. Verbandsgemeinde Vallendar, Am Markt 1, 56179 Vallendar
3. Landkreis Mayen-Koblenz, Wilhelmstraße 1, 56068 Koblenz
Gemeinde Kobern-Gondorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.