Kolkwitz, niedersorbisch Gołkojce, ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
9297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03099
Vorwahlen
0355 (Dahlitz, Hänchen, Klein Gaglow, Kolkwitz, Zahsow), 035603 (Babow), 035604 (Brodtkowitz, Eichow, Glinzig, Kackrow, Krieschow, Kunersdorf, Limberg, Milkersdorf, Papitz, Wiesendorf), 035606 (Gulben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz
2. Ordnungsamt Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz
3. Standesamt Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz
Gemeinde Kolkwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kolkwitz hatSeveral Bebauungspläne und Planungsverfahren im Gange:
- Der Bebauungsplan „Wohnbebauung an der Koschendorfer Straße“ wurde im Dezember 2022 beschlossen, um den Ausbau von privaten Wohngrundstücken und deren Erschließungsanlagen zu ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörige Begründung sind der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt.
- Für das Gewerbegebiet Krieschow werden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan fortgeschrieben und geändert, um den Bedürfnissen zukunftsorientierter Gewerbeansiedlungen gerecht zu werden. Dafür erhält die Gemeinde Kolkwitz Fördermittel vom Land Brandenburg in Höhe von 274.000 Euro.
- Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Cottbuser Militärflugplatz, der an die Grenze zur Gemeinde Kolkwitz angrenzt, wurde die Planung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Bedenken angepasst und das Projekt „Lausitz Science Park“ als Technologie- und Innovationspark geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.