Kollnburg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94262
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Baierweg, Gnad, Gsteinach, Hartmannsberg, Hinterviechtach, Hochstraß, Höfen, Hornhof, Kagermhle, Karglhof, Lehen, Mitterberging, Mittergrößling, Mnchshöfen, Nößling, Oberberging, Obergrößling, Oberhofen, Oberriedl, Obersteinbhl, Oed, Ogleinsmais, Ramersdorf, Rechertsried, Sattel, Schreinermhle, Sedlhof, Steffelhof, Stein, Tafertshof, Unterberging, Unterdornach, Untergrößling, Unterriedl, Untersteinbhl, Waldhof, Weggtl, Wieshof, Windsprach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kollnburg
Hauptstraße 1
94556 Kollnburg
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 2
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wörthstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Kollnburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.