Kollnburg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94262
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Baierweg, Gnad, Gsteinach, Hartmannsberg, Hinterviechtach, Hochstraß, Höfen, Hornhof, Kagermhle, Karglhof, Lehen, Mitterberging, Mittergrößling, Mnchshöfen, Nößling, Oberberging, Obergrößling, Oberhofen, Oberriedl, Obersteinbhl, Oed, Ogleinsmais, Ramersdorf, Rechertsried, Sattel, Schreinermhle, Sedlhof, Steffelhof, Stein, Tafertshof, Unterberging, Unterdornach, Untergrößling, Unterriedl, Untersteinbhl, Waldhof, Weggtl, Wieshof, Windsprach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kollnburg
Hauptstraße 1
94556 Kollnburg
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 2
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wörthstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Kollnburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.