Konnersreuth (bairisch: Kannaschrad) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95692
Vorwahl
09632
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brandmhle, Dollermhle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grn, Grnmhle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmhle, Lodermhle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbhl, Schwalbenhof, Siegelmhle, Steinau, Wolfsbhl, Brandmühle, Dollermühle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grün, Grünmühle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmühle, Lodermühle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbühl, Schwalbenhof, Siegelmühle, Steinau, Wolfsbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
2. Ordnungsamt Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
3. Finanzamt Marktredwitz
Friedrich-Ebert-Straße 10
95615 Marktredwitz
Gemeinde Konnersreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.